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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Anfrage und die zu vereinbarenden Reiseprogramme
1. Kommt eine Anfrage vom Kooperationspartner (KP)/Kunden, so muss ein konkretes Reiseprogramm mit Pauschalpreisen zwischen TODECO, autorisiertem Reiseveranstalter, und dem KP/Kunden per Email oder Fax schriftlich vereinbart werden. Nachdem sich die beiden Seiten in allen Punkten (Anzahl der Reisenden, Zeitpunkt der Anreise in Vietnam, Reiseziele, Beförderungsart, Hotel- klassen, Reiseverlauf, Pauschalpreis pro Person, Leistungen seitens der TODECO etc.) geeinigt haben, gelten diese vereinbarten Reiseprogramme dann als vertraglich verbindlich.

Anzahlung

2. Ist ein Reiseprogramm vereinbart worden, folgt spätestens drei Monaten vor dem Reiseantritt der Kunden die Anzahlung bzw. Überweisung der Anzahlung durch den KP/Kunden auf das Konto der TODECO in Hanoi.


3. Die Anzahlung beträgt je nach konkreter Vereinbarung zwischen den beiden Seiten bzw. danach, ob und wie lange es bis zum Reiseantritt noch dauert, in der Regel von 5% bis zu 20% der gesamten Reisekosten und wird bei End- abrechnung auf diese angerechnet.


4. TODECO ist nicht dafür verantwortlich, wenn die (nach Wunsch der Gäste) zu buchenden Hotels, Inlandsflugtermine etc. als Angaben von TODECO im vereinbarten Reiseprogramm wegen möglicher verspäteter Anzahlung nicht reserviert werden konnten.

Buchung bei entsprechenden Leistungs- trägern und Rest­zahlung


5. Nachdem TODECO die zu überweisende Anzahlung erhalten hat, beginnt umgehend die Vornahme der Buchungen (Hotels, Transportmittel, Inlandsflugtickets etc.) 


6. Der KP/Kunde wird über die Ergebnisse der Buchung informiert. Sämtliche Reservierungen und Buchungen gehen beim Abverlangen in Form von Kopien oder per Email dem KP/Kunden zu.


7. Die Restzahlung des Gesamtbetrags wird spätestens 15 Tage vor dem Reiseantritt der Kunden durch Überweisung, die in der Regel eine Woche dauert, auf das TODECO-Konto in Hanoi, Vietnam eingegangen sein.

Ohne vollständige Bezahlung des vereinbarten Reise­preises besteht kein Anspruch seitens des KP bzw. seiner vermittelten Kunden auf Inanspruch- nahme der von TODECO angebotenen Reiseleistungen.

Die zu erbringenden Leistungen durch TODECO


8. TODECO haftet im Rahmen seiner zuständigen Sorgfaltspflicht für: 

a. die Richtigkeit der Beschreibung aller im mit dem KP/Kunden vorher vereinbarten Reiseprogramm angegebenen Reiseleistungen, 

b. die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger,

c. die gewissenhafte Vorbereitung der Betreuung der Reise-Gäste im Rahmen der vereinbarten Reise (angefangen von der rechtzeitigen Buchung zugunsten der aktuell günstigsten Preise und Abholung der Gäste vom Flughafen oder am vereinbarten Grenzübergang über die Sorge für eine professionelle Begleitung/Betreuung bzw. für die Sicherheit und das Wohl der Reisegäste bis zum letzten Transport zum Rückflug nach Europa/Deutschland)

d. die ordnungsgemäße Erbringung der mit dem KP/Kunden vereinbarten Reiseleistungen, z.B. Einsatz einer/s erfahrenen/kompetenten deutschsprachigen Reiseführers/in, der/die für einen reibungslosen Reiseverlauf sowie für die Sicherheit und das Wohl der Reisegäste während der Reise sorgt.

 

9. Die Leistungsverpflichtung von TODECO ergibt sich aus­schließlich aus dem Inhalt des durch den KP/Kunden bestätigten bzw. mit dem KP/Kunden im Voraus vereinbarten Reiseprogramms. Wenn Flug- und Zugfahrtszeiten im vereinbarten Reiseprogramm genannt werden, gelten diese als vorläufig und unverbindlich.


10. Abhilfe: Wenn die Reise aus objektiven Gründen (höherer Gewalt) nicht wie vereinbart organisiert und durchgeführt werden kann, kann der KP bzw. sein Kunde Abhlife verlangen. TODECO kann Abhlife schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. TODECO kann die Abhlife verweigern, wenn sie einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert.

Nicht haftet TODECO bei auftretenden Krankheitsfällen, Unfällen sowie für Körperverletzungen/-schäden und verlorengegangene Personensachen des/der Reisenden


11. TODECO haftet nicht für die Kostenübernahme der ärztlichen Behandlungen sowie Kosten für die Medikamente. Für die Begleichung und Abwicklung von auftretenden Kosten im Rahmen von Krankheitsfällen ist der Reisende selbst verantwortlich.

Jedoch ist TODECO bei Kranken- und Unfällen im Rahmen der vereinbarten Reise verpflichtet, die Reisegäste auf schnellstem Wege zur nächsten ärztlichen Behandlungsstelle oder auf Wunsch des Reisenden zu einem internationalen Krankenhaus zu befördern. Die im Rahmen von Beförderungen zum Krankenhaus entstehenden Kosten werden von TODECO bzw. von der vietnamesischen TODECO-Versicherungsstelle und dem Reisenden je zu 50% getragen.

Bei Todesfällen ist die Versicherung des Reisenden für die Begleichung sämtlicher anfallender Kosten verantwortlich. TODECO bemüht sich, gemeinsam mit den zuständigen viet­namesischen Behörden und der diplomatischen Vertretung des jeweiligen Herkunfts- landes des Reisenden in Ha Noi oder HCM City vor Ort um eine reibungsfreie Rückbeförderung der zu Schaden gekommenden Person mitzuwirken.

Im Falle, dass die Unfälle/ Körperverletzung/-schäden und sonstige Schäden aufgrund mangelhafter Ausführung von Leistungsträgern/Fremdleistungen (Fluggesellschaften für In­landsflüge, Bahn- und Transportsbetrieben sowie Hotels) ver­ursacht wurden, wird der Schadensersatz - laut Vertrag zwischen diesen Fremdleistungen und TODECO - von dem jeweiligen Leistungsanbieter übernommen.

TODECO unterstützt den Reisenden vor Ort bei der Pflichterfüllung der Wiedergutmachung/Entschädigung durch die betroffenen Leistungsträger.

Ferner kann die Rückerstattung NICHT in Anspruch genommen werden, wenn die Reise aufgrund von un­vorhersehbaren schlechten Wetter- bedingungen (Taifun, Sturm usw.) nicht nach Vereinbarung durchzuführen ist.

Über alle oben aufgeführten nicht in Anspruch zu nehmenden Ent- schädigungen werden die Kunden des KP vor der Reisevermittlung schriftlich informiert.

Rücktritt durch den KP bzw. durch die Reisegäste


12. Der KP kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Eine entsprechende Mitteilung ist schriftlich an TODECO zu senden. Entscheidend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei TODECO.


13. Im Fall des Rücktritts stehen TODECO unter Berücksichtigung bereits erbrachter Aufwendungen und anderweitig vorgenommener Vorbereitung der Reise folgende pauschale Entschädigungen zu Pauschalreisen:
- ab 15. bis 30. Tag vor Reisebeginn 10% 
- ab 7. bis 14. Tag vor Reisebeginn 20% 
- ab 1. bis 6. Tag vor Reisebeginn 50% 
- am Abreisetag, bei Nichtantritt 100% des Reisepreises. 
*Bei den angegebenen Tagen handelt es sich um Werktage (Montag bis Freitag); Mitteilungen sind innerhalb der üblichen Bürozeiten per Email/Fax zuzusenden, ausschlaggebend ist der Eingang des Schreibens bei TODECO.

Änderungen und Umbuchung


14. Werden auf Wunsch des KP bzw. seiner Kunden nach der Buchung der Reise bis 15 Tage vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Be­förderungs­art vorgenommen (Umbuchung), wird eine pau­schale Um­buchungs­gebühr in Höhe von 35 Euro pro Person berechnet.

Änderungen nach Vereinbarung mit KP/Kunden und während der Reise sind nicht vorzunehmen. Es sei denn, dass diese Änderungen auf Wunsch der Kunden keine erheblichen Mehrkosten mit sich bringen.

Reiseabbruch


15. Nimmt der Reisende Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht oder nur teilweise in Anspruch, erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes durch TODECO. 

TODECO setzt sich in diesem Fall sofort mit ihrem KP in Verbindung und bemüht sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen.

Aufhebung der Vereinbarung wegen außergewöhnlicher Umstände


16. Wird die Reise infolge bei Vereinbarung nicht vorher­sehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl TODECO als auch der KP den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann TODECO für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine an­gemessene Entschädigung verlangen; gleiche Rechte kann auch der KP für seine Kunden geltend machen.


17. Weiterhin ist TODECO verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, den Reisenden bis zum Ort des Flughafens seines Rückfluges zurückzubefördern. Die Mehr­kosten für diese Rückbeförderung sind vom KP und TODECO je zu 50% zu tragen.

Pass- und Gesundheitsbestimmungen


18. Der durch den KP vermittelte Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften und Gesundheits- bestimmungen selbst ver­ant­wortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.


Datenschutz

19. Personenbezogene Daten, die TODECO zur Abwicklung des Reisevertrages zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen der So­zialistischen Republik und des Herkunftslandes der Reisenden gegen mißbräuchliche Verwendung geschützt. 

Elektronische Beweismittel


20. TODECO behält sich vor, im Falle eines Rechtsstreites elektronische Beweismittel zu nutzen.

Gerichtsstand


21. Für Rechtsstreit zwischen TODECO und ihrem KP/Kunden gilt der Gerichtsstand der Stadt Ha Noi, in der sich der rechtlich registrierte Bürositz befindet . 


Ha Noi, den 17. Juli 2005

Reiseveranstalter (Inbound und Outbound)

TODECO GmbH

91A/5 Ly Nam De, Stadtteil Hoan Kiem, Ha Noi

Tel.: 84-4-38235767; Fax: 84-4-37472333

Email: todeco-vn@vnn.vn oder phamducdu@todeco-vn.com

Website: www.todeco-vn.com

GF: Pham Duc Du

Dienst-Handy: 090 341 2678

GF: Le Viet Hung

Dienst-Handy: 091 349 2974

(aktualisiert am 20. Sept. 2009)